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Opel – Ärger um „lebenslange“ Garantie19.08.2010 „Ab sofort bekommen Käufer eines Opel-PKW-Modells eine lebenslange Garantie auf ihren Neuwagen“, verkündeten die Rüsselsheimer stolz. Toll, aber wer genauer hinsieht, entdeckt schnell einige nicht unrelevante Einschränkungen – was Wettbewerbsschützer zum Eingreifen veranlasst hat. Das Garantie-Angebot von Opel gilt nämlich nur für Ersthalter, ein Zweitbesitzer kann die Garantie bis zu 6 Jahre nach Erstzulassung und maximal 100.000 km Gesamtlaufleistung kostenpflichtig übernehmen, sofern der Erstbesitzer die jährlichen Aktivierungen beim Opel-Händler (je 11,90 Euro) und die erforderlichen Wartungs- und Pflegearbeiten durchgeführt hat. Zu guter Letzt ist die „lebenslange Garantie“ von Opel auf maximal 160.000 Kilometer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs begrenzt. Macht aber nix, meint Opel! Weil: „Bei der durchschnittlichen Jahreslaufleistung eines PKW in privater Hand in Deutschland von rund 11.000 Kilometer ermöglicht die auf 160.000 Kilometer limitierte Garantie sorgenfreies Autofahren für rund 15 Jahre. Dies übersteigt die durchschnittliche PKW-Haltedauer eines Erstbesitzers von 8 Jahren und deckt ein normales Autoleben ab.“ „Angesichts der Einzigartigkeit dieser Initiative sind wir über die Reaktionen einiger Wettbewerber nicht überrascht. Das Wichtigste ist und bleibt aber: Wir werden dieses neue Garantieprogramm unseren Kunden weiterhin unverändert und wie versprochen anbieten“, kontert Opel die jüngst eingegangene Beschwerde der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg.
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