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Verkehrssünden im Ausland13.11.2007 Zwingt das Urlaubsknöllchen den Rechtsstaat in die Knie? ADAC: Auch Verkehrssünder haben Anspruch auf faire Verfahren Spätestens ab dem Sommer 2008 werden Autofahrer Auslandsknöllchen nicht mehr achtlos wegwerfen können. Weigert sich der Verkehrssünder zu bezahlen, kann das Heimatland künftig Geldbußen über 70 Euro eintreiben. Eines der Hauptprobleme sieht der ADAC darin, dass die Bußgeldverfahren nach den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen und in der Sprache des Gastlandes durchgeführt werden. Der Betroffene weiß meist nicht, welche Rechtsmittel ihm im Ausland zustehen, in vielen Fällen wird ihm nicht einmal gesagt, wie er denn eine Geldbuße bezahlen kann. Kommt es dann zur Vollstreckung durch den Heimatstaat, wird der Fall rechtlich nicht mehr geprüft, sondern nur noch kassiert. Auf einer Rechtskonferenz des ADAC in Berlin nahm dazu der Generalsyndikus des Clubs, Werner Kaessmann, Stellung: „Ausländische Straf- und Bußgeldverfahren müssen elementaren rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen. Die Betroffenen müssen im Rahmen des inländischen Vollstreckungsverfahrens eine Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze geltend machen können. Neben dem ‚Rechtsraum Europa’ muss es auch einen ‚Rechtsschutzraum Europa’ geben.“ Doch die Kritik der ADAC-Juristen geht weiter:
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