Archiv | Januar 2010
27.01.2010
Fußgängerschutz bei Geländewagen: Moderne Kompakt-SUV besser als große Vorgänger Laut ADAC müssen Automobilhersteller auch bei schweren SUV handeln
Moderne kompakte Geländewagen schützen beim Crash Fußgänger in der
Regel besser als ihre größeren Vorgänger. Zu diesem Ergebnis kommt eine
aktuelle Untersuchung des ADAC Test- und Technikzentrums nach den
neuesten Euro NCAP Prüfungen.
Foto BMW
Als bester SUV schnitt dabei der BMW X1 ab. Er erfüllt als erster Offroader die strengeren, ab 2012 geltenden Mindestanforderungen für eine Fünf-Sterne Euro NCAP Gesamtbewertung. Negativ fiel der Audi Q5 auf, der im Vergleich zum Q7 schlechter abschnitt.
Mit 23 von 36 möglichen Punkten im NCAP-Prüfverfahren erzielte der BMW X1 das bisher beste Ergebnis bei den Offroadern. Wie groß der Fortschritt ist, zeigt ein Vergleich mit dem größeren Bruder X3, der 2008 nur fünf Punkte erhielt. Erreicht wurde dies unter anderem durch eine optimierte Form der Front, sowie dem Einsatz von energieabsorbierenden Materialien und Haltern für Karosserie, Haube und Stoßfänger. Der X1 liegt nur fünf Punkte hinter dem Modell mit dem bisher besten Ergebnis im Fußgängerschutz, dem Citroen C6. Insgesamt betrachtet schneidet der kleine Münchner sogar besser ab als die meisten „normalen“ Autos aus der Mittel- oder Kompaktklasse. Er widerlegt damit die Behauptung, dass effektiver Fußgängerschutz bei einem SUV bauartbedingt nur schwer zu erfüllen ist.
Auch bei den anderen getesteten Modellen waren deutliche Forschritte im Fußgängerschutz messbar. Der Mercedes GLK erreichte 16 Punkte, zehn Punkte mehr als die M-Klasse. Um den gleichen Zähler ist auch der Tiguan (17 Punkte) von Volkswagen besser als der Touareg (7 Punkte). Der neue Kia Sorento erreichte 16 Punkte und damit 13 Punkte mehr als der namensgleiche Vorgänger von 2003. Allein Audi leistete sich mit dem Q5 einen Ausrutscher, der mit 12 Punkten drei Punkte weniger erzielte als der 2006 getesteten Q7.
Neben strengeren Kriterien bei der Fußgängerschutzbewertung bei Euro NCAP ist seit 2009 eine europäische Verordnung in Kraft, die bis 2019 eine schrittweise Verschärfung der Grenzwerte beim Fußgängercrash vorsieht. Allerdings sind davon bis 2015 nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,5 Tonnen betroffen. Für größere Fahrzeuge wie z. B. Audi Q7, Mercedes M-Klasse oder Toyota Landcruiser kommt die neue Bestimmung dadurch erst später zum Tragen. Der ADAC fordert deshalb die Automobilhersteller auf, die Grenzwerte für Fahrzeuge bis 2,5 Tonnen schnellstmöglich auch bei schwereren Modellen einzuhalten, um den größtmöglichen Schutz für Fußgänger zu gewährleisten.
|