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Archiv | Juli 2009

01.07.2009

Neue Kfz-Steuer – Ab heute zählt auch der CO-2-Ausstoß!

Ab heute (1. Juli 2009) gilt die neue, emissionsbezogene Besteuerung für neu zugelassene Fahrzeuge. Das heißt: Die Besteuerung von Neuwagen richtet sich ab sofort nicht mehr ausschließlich nach dem Hubraum eines Fahrzeugs, sondern auch nach dem Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids.

Zur Berechnung der hubraumbezogenen Steuer fallen je angefangene 100 Kubikzentimeter bei Benzinern zwei Euro und bei Diesel-Pkw 9,50 Euro an. Bei Fahrzeugen, die mehr als 120 Gramm CO-2 ausstoßen sind je zusätzlichem Gramm zwei Euro fällig. Dieser Grenzwert wird in den kommenden Jahren schrittweise verschärft. Für ältere Autos ändert sich im Moment nichts, erst ab 2013 sind auch hier Änderungen geplant.

Auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums hat die Behörde im Themenschwerpunkt Kraftfahrzeugsteuer detaillierte Informationen rund um die neue Steuer zusammengestellt. Mit dem interaktiven Kfz-Rechner kann zudem jeder die neue Kraftfahrzeug-Jahressteuer individuell berechnen.

Quelle: ADAC, Bundesministerium der Finanzen

Stand: 01.07.2009

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