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Mit nur acht Flensburg-Punkten zur MPU03.04.2007 Wer 18 Punkte in Flensburg angehäuft hat, muss im Normalfall seinen Führerschein abgeben und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren. Laut ADAC kann es aber auch bei weit weniger Punkten vorkommen, dass der Fahrer ohne Vorwarnung zur MPU geschickt wird. Ein
Autofahrer, der 18 Punkte in Flensburg angehäuft hat, muss im
Normalfall seinen Führerschein abgeben und eine
medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren. Wie der ADAC
berichtet, kann es aber auch bei weit weniger Punkten vorkommen, dass
der Fahrer ohne Vorwarnung zur MPU geschickt wird. Weigert sich der
Fahrer, wird ihm der Führerschein solange entzogen, bis er ein
positives Untersuchungsergebnis vorlegen kann. So passierte es einem
Münchner, der innerhalb von neun Monaten dreimal die zulässige
Höchstgeschwindigkeit missachtet und dafür insgesamt acht Punkte in
Flensburg kassiert hatte. Auch wenn die Geschwindigkeitsverstöße
innerhalb weniger Monate erfolgten, hat der ADAC erhebliche Bedenken,
wenn hieraus auf die fehlende Fahreigung geschlossen wird. ADAC-Jurist
Dr. Markus Schäpe: „Wenn dieser Fall Schule macht, wird damit das
Punktesystem im Ergebnis aufgehoben.“ Der
Autofahrer hatte bis dahin noch keinen Punkt in Flensburg. Im Regelfall
würde er vom Landratsamt nur eine schriftliche Verwarnung bekommen, die
ihn auf sein hohes Punktekonto aufmerksam macht und auf mögliche
Aufbauseminare zum Punkteabbau hinweist. Stattdessen ordnete die
Verkehrsbehörde zusätzlich die sofortige Teilnahme an der MPU an.
Begründung: Die wiederholten Verkehrsverstöße lassen den Schluss zu,
dass dem Autofahrer die nötige Einsicht in die Gefährlichkeit des zu
schnellen Fahrens fehlt. Dieser Ansicht schloss sich auch das
Verwaltungsgericht (VG München, DAR 07, 167) an. Der
Gesetzgeber hat mit dem Punktesystem ein Verfahren geschaffen, das sich
im Grundsatz bewährt hat. Bei der letzten größeren Änderung 1999 wurde
ausdrücklich festgeschrieben, dass ein Verkehrsteilnehmer nur dann bei
Erreichen von 18 Punkten als ungeeignet anzusehen ist, wenn er bei 8
Punkten eine schriftliche Verwarnung und bei 14 Punkten durch die
Teilnahme am Aufbauseminar nachhaltig gewarnt wurde. Fehlt eine dieser
Maßnahmen, ist der Punktestand zu reduzieren, um den Betroffenen vor
dem Führerscheinverlust zu bewahren. Dieses bewährte System wird jedoch
entwertet, wenn die MPU bei wiederholten Tempoverstößen, unabhängig vom
Punktestand, angeordnet werden kann. |
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